IT-Recht, Softwarerecht und Datenschutzrecht

Wir beraten Sie rechtlich bei der Digitalisierung Ihres unternehmerischen Handelns, insbesondere auf den Gebieten des Internet- sowie IT-Rechts sowie des Software- und Datenschutzrechts. Ihre Interessen setzen wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für Sie durch.

Als interdisziplinäre Kanzlei können wir insbesondere Querschnittsmaterien durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte abdecken. Fragen ergeben sich im IT-Bereich dabei oft an der Schnittstelle zum Datenschutzrecht, zum Gewerblichen Rechtsschutz (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht) oder im gesellschaftsrechtlichen Bereich, beispielsweise bei einem Firmenverkauf (Mergers & Acquisitions, M&A), aber auch im Medizin- und Arbeitsrecht

IT-Recht und Internet-Recht

Im IT-Recht und Internet-Recht liegen unsere Kernkompetenzen in der Erstellung, Überprüfung, Anpassung, Neugestaltung und Verhandlung von Verträgen. Dies sind beispielsweise Individualverträge, Rahmenvereinbarungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Auf diesen Gebieten beraten wir sowohl Anbieter als auch Anwender von IT-Leistungen und begleiten sie bei IT-Projekten.

Wir entwerfen auch Provider – und Softwareverträge und nehmen für Sie an Vertragsverhandlungen teil. IT-Projekte können sich dabei von der Software-Erstellung über die Software-Überlassung und den Software–Vertrieb bis zum Outsourcing (SaaS) erstrecken und umfassen nicht selten auch die Pflege und Wartung von Software.

Auch bei IT-Ausschreibungen unterstützen wir Sie bei den IT-Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand (EVB-IT).

Softwarerecht

Ohne Unterstützung von Software und der entsprechenden Datenverarbeitung kommt kein Unternehmen mehr aus. Dies beginnt bei Textverarbeitungs-Programmen, geht über Buchhaltungs- und Auftragsabwicklungsprogramme und umfasst auch bei komplexen Computerprogrammen, mit denen die Datenflüsse und Ressourcen des gesamten Unternehmens dargestellt und verwaltet werden, sog. ERP-Programme („Enterprise-Ressource-Planning“).

Wir entwickeln mit Ihnen passende Lösungen auf Fragen, die sich im Softwarerecht zu Themen wie Leistungsbeschreibung, Anwendungsdaten, Datenbanken / Datenbankwerken Auftragsverarbeitungsvertrag oder Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) oft stellen.

Datenschutzrecht / Kirchendatenschutzrecht

Auf dem Gebiet des Datenschutzrechts / Kirchendatenschutzrechts drohen hohe Bußgelder seitens der Aufsichtsbehörden und Schadenersatzforderungen von Betroffenen. Entscheidend dürfte aber häufig der mögliche Reputationsschaden für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation sein.

Ob es um die Planung eines neuen IT-Projekts wie die Einführung einer Unternehmenssoftware oder um einen Unternehmenskauf geht: Sie sollten frühzeitig das Datenschutzrecht und dessen Anforderungen berücksichtigen und in die Planung einbinden. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist hier häufig überfordert.

Dies gilt insbesondere bei risikobehafteten Verarbeitungstätigkeiten mit besonders sensiblen personenbezogenen Daten.

EXPERTISE

IT-Litigation: Prozessvertretung bei IT-Streitigkeiten, sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung oder Vertretung in Schiedsverfahren vor Schiedsgerichten

Rechtsfragen der Digitalisierung

IT-Projektberatung: Rechtliche Begleitung von IT-Projekten, Vertragsgestaltung und rechtliche Begleitung von Vertragsverhandlung bei IT-Projektverträgen

Datenschutzrecht: Beratung und Vertretung in allen datenschutzrechtlichen Fragen (Datenschutzgrundverordnung, Abmahnungen, Haftung)

IT-spezifische Regelungen im Arbeitsrecht

Beratung beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Rechtsfragen von Cloud-Computing

Prüfung und Durchsetzung Ihres Löschungs- oder Berichtigungsanspruches betreffend unzutreffende und rechtswidrige Bewertungen, z.B. durch ehemalige Arbeitnehmer in Arbeitgeberbewertungsportalen

IT-Vertragsrecht (Erstellung und Prüfung von Individualverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

Beratung bei der Vertragsgestaltung von Softwareerstellungsverträgen, Software-Lizenzverträgen, Softwareüberlassungsverträgen

Beratung zum Rechtsschutz von Software und bei App-Entwicklungen

Internetrecht: Beratung im Internetrecht, Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen

Marken- und wettbewerbsrechtlicher Schutz mit Bezug zu Informationstechnologien (einschließlich Abmahnung und vorläufigem Rechtsschutz)

Urheberrechtlicher Schutz mit Bezug zu Informationstechnologien (einschließlich Abmahnung und vorläufigem Rechtsschutz)

Domainrecht: Prüfung und Eintragung gewerblicher Schutzrechte (insbesondere Markenrecht), Kennzeichen und Domains, Rechtliche Beratung und Vertretung bei Domainstreitigkeiten

IT-rechtliche Fragen im Erbrecht (Digitaler Nachlass)

Outsourcing: Begleitung von Outsourcing-Projekten, Vertragserstellung und Vertragsverhandlung von Software as a Service-Verträgen (SaaS) und Service Level Agreements sowie Beratung im Bereich Cloud Computing

 

 

MANDANTEN

Wir beraten Marktteilnehmer zu allen IT-rechtlichen Fragen.

Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen, die öffentliche Hand sowie Stiftungen und Vereine. Unternehmensgründer der IT-Branche finden bei uns kreative Lösungen für ihre Ideen und auf Wunsch weitere Expertise wie immaterialgüterrechtliche, arbeitsrechtliche, gesellschaftsrechtliche oder steuerrechtliche Begleitung aus einer Hand.

 

 

 

 

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