03.04.2023
Erinnerung des Finanzamts NRW mit Androhung von Verspätungszuschlag, Schätzung und Zwangsgeld bezüglich fehlender Grundsteuererklärung im Briefkasten?
Die Finanzämter in NRW haben damit begonnen, säumigen Eigentümern, die noch keine Grundsteuererklärung abgegeben haben, Erinnerungen zu versenden, verbunden mit der Androhung von Verspätungszuschlägen, Schätzungen und Zwangsgeld. Die Frist zu Abgabe lief am 31.01.2023 ab.
In NRW wird es keine Fristverlängerung geben.
Was tun, wenn Sie noch keine Grundsteuererklärung abgegeben haben?
- Je nach Dauer der Verspätung kann das Finanzamt nach freiem Ermessen einen Verspätungszuschlag bis zu 25.000 Euro festsetzen – es besteht ausnahmsweise keine verpflichtende, d.h. automatische Festsetzung.
- Wer seine Grundsteuererklärung in NRW noch nicht abgegeben hat, riskiert ferner ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro.
- Das Finanzamt darf die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Wir unterstellen, die Schätzung wird im Zweifel nicht zum Vorteil des Eigentümers ausfallen.
Anträge auf Fristverlängerung werden in NRW von besonderen Ausnahmefällen abgesehen fruchtlos bleiben.
Die Empfehlung kann nur lauten:
- Holen Sie die Grundsteuererklärung für NRW umgehend nach.
- Wenden Sie sich im Zweifel an Ihren Steuerberater.
- In geeigneten Fällen (selbstgenutzte und vermietete Wohnhäuser, Wohnungen, Wohn- und Geschäftsgebäude, LuF-Flächen) können auch wir Ihnen in der Regel sehr kurzfristig helfen.
Autor: Andreas Jahn
Auszeichnungen
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„Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht“(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023)
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„Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht“(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017-2021)
Autor
https://www.meyer-koering.de/meldungen/nrw-grundsteuererklaerung/
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