Mittwoch, 13. Februar 2019 ( 15:00 - 15:30 Uhr )
Der Vortrag ist Teil der Veranstaltung „Zuhören-Mitreden!: (HARD) BREXIT – WAS NUN? Schlaglichter auf die Folgen für die Rechtspraxis“ des Berliner Anwaltsvereins.
Der Austritt Großbritanniens, der zweitgrößten Volkswirtschaft der EU, aus der EU rückt (wahrscheinlich) näher. Kurzfristig kann es zu rechtlichen Umbrüchen ohne Übergangsregelungen kommen. Die vier Grundfreiheiten der EU – die Warenverkehrs-, Dienstleistungs-, Personenverkehrs- und Kapitalverkehrsfreiheit – und der Acquis communautaire haben dann keine Geltung mehr im Verhältnis zu Großbritannien.
Welche Folgen hat der Brexit voraussichtlich für die Rechtspraxis? Welche Rechtsgrundlagen gelten, wenn das gemeinsame EU-Recht wegfällt? Welche Regelungslücken sollten möglichst dringend geschlossen werden?
Diese Fragen werden am 13.02.2019 im Berliner Anwaltsverein beleuchtet.
Weitere Informationen unter www.berliner-anwaltsverein.de
Veranstaltungsort
DAV-Haus Littenstraße 11 10179 Berlin
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.