Für die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts muss zunächst ein vorläufiger Elementarunterhalt ermittelt werden, und zwar nach den üblichen Berechnungsmethoden. Daraus wird in einem zweiten Schritt der Altersvorsorgeunterhalt berechnet. Dies geschieht in der Form, dass der vorläufige Elementarunterhalt um einen je nach Höhe des vorläufigen Elementarunterhalts unterschiedlichen Prozentsatz erhöht und auf diesem Weg ein fiktives Bruttoeinkommen errechnet wird; aus diesem wird schließlich mit dem in der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlenden Beitragssatz (zurzeit 19,5%) der Altersvorsorgeunterhalt errechnet.
Der Prozentsatz, um den der vorläufige Elementarunterhalt erhöht wird, ergibt sich aus der Bremer Tabelle. Für Altersvorsorgeunterhalt, der ab dem 01.01.2006 zu zahlen ist, ist die Bremer Tabelle an die geänderten Sätze in der Sozialversicherung angepasst worden. Die von Herrn Richter am OLG München a.D. Werner Gutdeutsch aktualisierten Werte finden Sie hier in einer pdf-Datei. Bezieher des Newsletter werden gebeten, die Datei auf www.mkvdp.de herunterzuladen.
Verfasser: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Rainer Bosch
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