Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist nicht wie vorgesehen zum 1. August 2006 in Kraft getreten. Dem Bundespräsidialamt wurde das Gesetz erst am 28. Juli 2006 zur verfassungsrechtlichen Prüfung und Unterschrift des Bundespräsidenten vorgelegt. Bundespräsident Horst Köhler ist jedoch noch bis Mitte August in Urlaub. Im Justizministerium geht man davon aus, dass das Gesetz Ende August/Anfang September in Kraft treten wird. Eine nicht amtliche Fassung des AGG können Sie hier abrufen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Nicolai Besgen, Bonn
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