Im Bau- und Architektenrecht beraten und vertreten wir vor allem institutionelle/öffentliche Auftraggeber. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von Bauträgergesellschaften.

Unsere Leistungen erbringen wir dabei nach Wunsch und Bedarf unserer Mandanten begleitend zum gesamten Bauablauf.

Dies umfasst u.a.

  • die bauvorbereitende Vertragsgestaltung, -prüfung und juristische Projektentwicklung,
  • die projektbezogene Beratung und Vertretung in nahezu allen bau- und architektenrechtlichen Fragen und Konflikten während der Bauausführung, sowie
  • die Beratung und Vertretung zur weiteren Bauvertragsabwicklung nach Baufertigstellung.

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